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Im Stammhaus in Altshausen bieten wir Hilfe für Menschen in sozialen Notlagen, deren Lebenssituation beispielsweise geprägt ist von:
                
            
        
    
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        Wohnungslosigkeit oder drohendem Wohnungsverlust 
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        Arbeitslosigkeit
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        Fehlender Tagesstruktur
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        Gesundheitlichen Schädigungen
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        Psychosozialer Beeinträchtigungen
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        Gegebenenfalls bestehender Suchtmittelabhängigkeit (Alkoholabhängigkeit)
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        Materieller Armut
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        Überschuldung
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        Keiner ausreichenden sozialen Absicherung, keinen tragfähigen sozialen Kontakten
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        Ausgrenzung oder drohende Vereinsamung
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        Einschränkungen bei der eigenständigen Haushaltsführung
Ein wirklich gute Angebot
Unsere Hilfeangebote erfolgen im Rahmen 
der §§ 67 ff SGB XII
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        Suchthilfen
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        Langzeithilfen
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        Seniorenbereich
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        Hilfe für Frauen
 
 
Unsere Ziele
- Selbsthilfekräfte stärken
- Eine möglichst selbständige Lebensführung erreichen
- Ein dauerhaftes Zuhause am DORNAHOF finden
Gemeinsam schaffen wir Perspektiven, die einen Neustart ins Leben wieder lohnenswert machen
 
 
 
Unsere Angebote/ Rahmenbedingungen
Unser Angebot in Altshausen wird ergänzt durch ca. 80 Wohn- und Betreuungseinheiten in Ravensburg, Biberach, Bad Saulgau, Tübingen und Tuttlingen.
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        Professionelle Betreuung und Beratung durch Fachkräfte 
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        Persönliche Einzefallhilfe
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        Kooperation mit anderen Diensten wie Suchthilfe, Psychiatrischer Institutambulanz (PIA), Bewährungshilfe, Sozialleistungsträgern etc.
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        Einzelzimmer mit TV Anschluss
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        Arztsprechstunden in der Einrichtung
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        Begleitung zum Arzt / Facharzt
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        Fahrdienstangebot (Ämter, Einkaufsfahrten, Fachärzte)
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        Einkaufsmöglichkeiten vor Ort
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        Speisenversorgung
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        Freizeitangebote / Ausflüge
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        Möglichkeit der Textilbearbeitung und Wäschepflege
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        Friseur und Fußpflege
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        Internetzugang
Betreuungsangebote
Unsere Betreuungsangebote sind nach verschiedenen Schwerpunkten ausgerichtet. Der jeweilige Hilfeprozess ist abhängig vom individuellen Unterstützungsbedarf. Die Hilfegewährung erfolgt nach den im Landesrahmenvertrag Baden-Württemberg aufgeführten Leistungstypen.
