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DORNAHOF ­Biberach -
Wohnungs­losenhilfe

Aufnahmehaus

Das Aufnahmehaus ist ein ambulantes Hilfsangebot nach §§ 67 ff SGB XII und ist als Soforthilfe gedacht.

Es bietet Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten einen befristeten Aufenthalt von bis zu drei Monaten (kann jedoch bei Bedarf verlängert werden). Im Rahmen dieser Maßnahme soll die Möglichkeit eines festen Wohnsitzes angeboten werden. Diese Zeit dient zur Klärung des weiteren Hilfebedarfs.

Aufnahmekriterien sind Hilfebedarf gemäß §§ 67 ff. SGB XII, Freiwilligkeit, Akzeptanz der Hausordnung und Bereitschaft zur Mitarbeit. Ziel des Aufenthaltes ist die Klärung der Bedarfslage der Bewohner, sowie die Vermittlung in Individualwohnraum und weiterführende Hilfen. Die persönliche Hilfe richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall.

Weitere Infos: §§ 67 ff. SGB XII

Angebote Biberach

Aufnahmehaus
der AWO:

  • 5 Einzelzimmer
  • 2 Zimmer können mit Paaren belegt werden
  • gemeinschaftliche Nutzung von Küche und Bad
  • Selbstversorgung

Die wesentlichen Aufgaben sind:

  • Aufnahme: Erhebung der persönlichen Lebenssituation, Antragstellung der Maßnahme, Erstellung eines Hilfeplans (Abklärung des Hilfebedarfs)

  • Sicherung der Existenz durch Antragstellung wie z.B. von SGB II- bzw. SGB XII-Leistungen

  • Lebensberatung/psychosoziale Hilfen: Gespräche bei persönlichen Problemen aller Art, Beratung und Vermittlung bei Konflikten, Kontakte zu Angehörigen, Beratung bei altersspezifischen Problemen, Betreuung in Grenzsituationen des Lebens, Krisenintervention
  • Sonstige persönliche Hilfen: Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und bei der Haushaltsführung im Einzelfall
  • Arbeitsleben: Unterstützung bei Bewerbungen und Arbeitsaufnahme, Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Fallmanager*innen, Hilfe bei der Erhaltung des Arbeitsplatzes
  • Hilfe bei der Suche und Erhaltung von Wohnraum: Beratung bei der Haushaltsführung, körperlichen Hygiene und Reinhaltung des Wohnraums, Hilfe beim Kontakt mit Wohnbehörden, Hilfe bei der Anmietung von Wohnraum außerhalb des Aufnahmehauses, bei Bedarf Vermittlung in andere Einrichtungen
  • Hilfe bei der gesundheitlichen Versorgung: Vorbeugende Gesundheitshilfe, Motivation zu und ggf. Vermittlung medizinischer Versorgung, Hilfe bei Kontakten mit Ärzten, Krankenhäusern, Suchtberatungsstellen usw.

Entsprechend §§ 67 ff SGB XII gilt das Aufnahmehaus als eine Resozialisierungsmaßnahme für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Im Rahmen dieser Maßnahme wird „Menschen von der Straße“ die Möglichkeit eines festen Wohnsitzes geboten.

Die Mitarbeiter*innen der Fachberatungsstelle erstellen, basierend auf intensiven Beratungsgesprächen, einen bedarfsbegründenden Bericht, der für die Kostenzusage seitens des Landratsamtes benötigt wird. Im Anschluss daran erfolgt die Aufnahme in das Aufnahmehaus der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Biberach.