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DORNAHOF ­Biberach -
Wohnungs­losenhilfe

Unterstützungs­angebote für Frauen

Das Aufnahmehauses für Frauen (Unterstützung und Wiedereingliederung für alleinstehende Frauen in prekären Wohnsituationen) ist ein ambulantes, qualifiziertes, kurzfristig belegbares Angebot für die Dauer der Klärung der Bedarfslage. Das Aufnahmehaus bietet eine vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit für, in der Regel, 3 Monate.

Aufnahmekriterien sind Hilfebedarf gemäß §§ 67 ff SGB XII, Freiwilligkeit, Akzeptanz der Hausordnung und Bereitschaft zur Mitarbeit. Ziel des Aufenthaltes ist die Klärung der Bedarfslage der Bewohnerinnen, sowie die Vermittlung in Individualwohnraum und/oder weiterführende Hilfen.
Die persönliche Hilfe richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall.


Weitere Infos: §§ 67 ff. SGB XII

Die wesentlichen Aufgaben sind:

  • Aufnahme: Erhebung der persönlichen Lebenssituation, Antragstellung der Maßnahme, Erstellung eines Hilfeplans (Abklärung des Hilfebedarfs)

  • Sicherung der Existenz durch Antragstellung von SGB II- bzw. SGB XII-Leistungen
  • Lebensberatung/psychosoziale Hilfen: Gespräche bei persönlichen Problemen aller Art, Beratung und Vermittlung bei Konflikten, Kontakte zu Angehörigen, Beratung bei altersspezifischen Problemen, Betreuung in Grenzsituationen des Lebens, Krisenintervention
  • Sonstige persönliche Hilfen: Schaffung von Möglichkeiten der Selbstversorgung. Bei Bedarf Anleitung und Unterstützung
  • Regelung des Zusammenlebens in der Wohngemeinschaft, Motivation und Kontrolle mit dem Ziel akzeptierten Wohn- und Sozialverhaltens
  • Im Bereich Arbeitsleben: Unterstützung bei Bewerbungen und Arbeitsaufnahme, Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Fallmanager*innen, Hilfe bei der Erhaltung des Arbeitsplatzes
  • Hilfe bei der Suche und Erhaltung von Wohnraum: Beratung bei der Haushaltsführung, körperlichen Hygiene und Reinhaltung des Wohnraums, Hilfe beim Kontakt mit Wohnbehörden, Hilfe bei der Anmietung von Wohnraum außerhalb des Wohnangebots, bei Bedarf Vermittlung in andere Einrichtungen
  • Hilfe bei der gesundheitlichen Versorgung: Vorbeugende Gesundheitshilfe, Motivation zu und ggf. Vermittlung medizinischer Versorgung, Hilfe bei Kontakten mit Ärzten, Krankenhäusern, Suchtberatungsstellen usw.
  • Schaffung einer Tagesstruktur